Rechtsgrundlage

Wie dieser Kurs rechtlich steht — und was die Bescheinigung belegt

Diese Seite ist für alle gedacht, die genau hinsehen müssen: Einrichtungsleitungen, Heimaufsichten, Pflegekassen und Menschen, die vor der Buchung wissen wollen, worauf sie sich einlassen. Wir legen hier offen, woran wir uns halten, was wir belegen können — und was wir ausdrücklich nicht versprechen.

Das Wichtigste zuerst

Es gibt für diese Kurse keine staatliche Zulassungsstelle. Die Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b SGB XI legt fest, was gelernt werden muss und in welchem Umfang. Sie regelt nicht, wer den Kurs anbieten darf, und sieht kein Genehmigungsverfahren für Anbieter vor. Niemand — auch kein großer Anbieter — ist für diese Qualifizierung „staatlich zugelassen"; wer das behauptet, sagt die Unwahrheit.

Nachweispflichtig ist die Einrichtung, die eine Betreuungskraft einsetzt. Sie muss zeigen, dass die Person die Anforderungen aus § 4 der Richtlinie erfüllt. Geprüft wird das von der Heimaufsicht und im Rahmen der Qualitätsprüfung vom Medizinischen Dienst. Unsere Aufgabe ist es deshalb, Ihnen einen Nachweis zu geben, der dieser Prüfung standhält: vollständig, nachvollziehbar und überprüfbar.

Punkt für Punkt: was die Richtlinie verlangt, wo es im Kurs steht

Die Richtlinie in der Fassung vom 21.10.2022 benennt in § 4 Abs. 3 die Inhalte des Basiskurses (100 Unterrichtsstunden) und des Aufbaukurses (60 Unterrichtsstunden). Hier steht jeder einzelne Punkt neben dem Kursblock, der ihn abdeckt, mit dem Umfang, den wir dafür ansetzen.

Modul 1 · Basiskurs · 100 Unterrichtsstunden

Wortlaut der RichtlinieIm KursUmfang
Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen BehinderungenBlock 1 Kommunikation und Interaktion: Grundlagen
Block 2 Kommunikation bei Demenz, psychischer Erkrankung, geistiger und körperlicher Beeinträchtigung
25 UE
Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen wie z. B. Diabetes und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats und deren BehandlungsmöglichkeitenBlock 3 Demenzerkrankungen
Block 4 Psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen
Block 5 Somatische Erkrankungen: Diabetes und Bewegungsapparat
30 UE
Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation (Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden usw.) sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und BetreuungBlock 6 Grundkenntnisse der Pflege: Nahrungsaufnahme, Inkontinenz, Schmerz, Wunden
Block 7 Pflegedokumentation, Hygiene und das Zusammenspiel von Pflege und Betreuung
30 UE
Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines NotfallsBlock 8 Erste Hilfe und Verhalten im Notfall
15 UE
Summe Basiskurs100 UE

Modul 2 · Betreuungspraktikum · zwei Wochen

Das Praktikum findet in einer zugelassenen ambulanten, teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtung statt, unter Anleitung einer erfahrenen Pflegefachkraft. Das kann online niemand ersetzen — und wir behaupten es auch nicht. Sie absolvieren es vor Ort, melden es in Ihrem Konto und wir bestätigen es nach Vorlage der Bescheinigung der Einrichtung. Erst danach entsteht das Zertifikat. Die Richtlinie erlaubt ausdrücklich, das Praktikum aufzuteilen, damit es mit Beruf und Familie vereinbar bleibt.

Modul 3 · Aufbaukurs · 60 Unterrichtsstunden

Wortlaut der RichtlinieIm KursUmfang
Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen MenschenBlock 9 Vertiefung: Verhalten, Kommunikation und Umgangsformen
12 UE
Rechtskunde (Kenntnis dieser Richtlinien, Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)Block 10 Rechtskunde: Richtlinie, Haftung, Betreuungsrecht, Schweigepflicht, Datenschutz, Charta
12 UE
Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und NahrungsmittelunverträglichkeitenBlock 11 Hauswirtschaft und Ernährungslehre, Diäten und Unverträglichkeiten
12 UE
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit DemenzerkrankungenBlock 12 Beschäftigung und Freizeitgestaltung
8 UE
Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen BehinderungenBlock 13 Bewegung für Menschen mit Beeinträchtigungen, Demenz und psychischen Erkrankungen
8 UE
Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z. B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich EngagiertenBlock 14 Zusammenarbeit mit Pflegekräften, Angehörigen und Ehrenamtlichen
8 UE
Summe Aufbaukurs60 UE

Zwei Punkte, bei denen wir Sie ausdrücklich warnen

1. Der Erste-Hilfe-Kurs gehört in den Schulungsraum. Die Richtlinie verlangt im Basiskurs einen Erste-Hilfe-Kurs. Herzdruckmassage lernt man nicht am Bildschirm. Unsere 15 UE zu Erste Hilfe und Notfall bereiten vor und frischen auf — den praktischen Kurs mit Übungspuppe müssen Sie in Präsenz absolvieren. Das geht bei uns im Haus: Fröhlich betreibt eine eigene Erste-Hilfe-Schule mit ärztlicher Fachaufsicht nach DGUV Information 304-00. Wir weisen den Präsenzkurs auf Ihrer Bescheinigung getrennt aus, sobald er vorliegt.

2. „Unterrichtsstunde" ist nicht eindeutig. Die Richtlinie spricht von Unterrichtsstunden, ohne sie zu definieren. In der beruflichen Weiterbildung ist eine Unterrichtseinheit üblicherweise 45 Minuten lang; so rechnen auch wir. Der Kurs umfasst damit 160 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, das sind 120 Zeitstunden strukturierte Lernzeit. Liest Ihre Heimaufsicht „Unterrichtsstunde" als volle 60 Minuten, reicht das nicht — klären Sie das bitte vorher. Wir schreiben auf jede Bescheinigung zusätzlich die tatsächlich gemessene Lernzeit, damit nichts im Ungefähren bleibt.

Die drei Nachweise nach § 4 der Richtlinie

1Orientierungspraktikum · 40 Stunden

Vor der Qualifizierung, in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung. Entfällt, wenn Sie schon mindestens 40 Stunden in Betreuung oder Pflege gearbeitet haben (§ 5 Abs. 2).

2Qualifizierungsmaßnahme · 160 UE

Basiskurs, Betreuungspraktikum, Aufbaukurs. Das ist dieser Kurs plus das Praktikum vor Ort.

3Fortbildung · 16 UE jährlich

Solange das Beschäftigungsverhältnis besteht: Wissen aktualisieren, eigene Praxis reflektieren. Dafür gibt es unseren zweiten Kurs — jedes Jahr neu.

Wer schon qualifiziert ist (§ 5 der Richtlinie)

Nicht alle müssen die vollen 160 UE machen. Die Richtlinie rechnet vorhandene Qualifikationen an.

Für alle diese Gruppen bleibt die jährliche Fortbildung über 16 UE trotzdem Pflicht, solange sie beschäftigt sind. Genau dafür ist unser kleiner Kurs gedacht.

Wer hinter dem Kurs steht

Kein reiner Bildungsanbieter, sondern ein Pflegedienst, der selbst Betreuungskräfte beschäftigt — und die Qualifizierung deshalb aus der Praxis kennt.

  • Gesundheitsdienstleistungen Fröhlich GmbH, Hans-Böckler-Straße 2c, 37079 Göttingen
  • Zugelassener ambulanter Betreuungsdienst nach § 71 Abs. 1a SGB XI mit Versorgungsvertrag — Institutionskennzeichen 460349102. Die Richtlinie zählt solche Dienste ausdrücklich zu den zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Fußnote zu § 4 Abs. 2) — Praktika sind bei uns also möglich.
  • Nach § 45a SGB XI anerkannter Angebotsträger für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Eigene Erste-Hilfe-Schule mit ärztlicher Fachaufsicht nach DGUV Information 304-00.
  • Mehr als 60 Mitarbeitende und rund 1.700 betreute Menschen — die Fälle im Kurs sind nicht erfunden.

Zum Betreuungsdienst: froehlichdienste.de

Die Bescheinigung

  • Name, Geburtsdatum, Zeitraum
  • Alle Inhalte einzeln, mit Stundenzahl
  • Gemessene aktive Lernzeit
  • Bestätigte Praktika mit Einrichtung und Zeitraum
  • Nachweisnummer und QR-Code

Jeder kann die Echtheit selbst prüfen: Nummer eingeben oder QR-Code scannen, die Angaben erscheinen auf dieser Seite. Gefälschte Bescheinigungen fallen damit sofort auf.

Häufige Fragen von Einrichtungen

Ist der Kurs von den Pflegekassen anerkannt?

Es gibt kein Anerkennungsverfahren, das man durchlaufen könnte — die Richtlinie sieht keines vor. Maßgeblich ist, ob die Inhalte und der Umfang aus § 4 Abs. 3 erfüllt sind. Den Nachweis dafür liefern wir mit dem Abgleich auf dieser Seite und mit der Bescheinigung, die jeden Inhalt einzeln mit Stundenzahl ausweist.

Reicht ein reiner Online-Kurs aus?

Die Richtlinie schreibt keine Unterrichtsform vor — weder Präsenz noch Online. Zwei Teile gehen aber nachweislich nicht am Bildschirm: das Betreuungspraktikum über zwei Wochen und der praktische Erste-Hilfe-Kurs. Beides ist bei uns getrennt geregelt und wird auf der Bescheinigung getrennt ausgewiesen.

Wie prüfe ich, ob eine vorgelegte Bescheinigung echt ist?

Jede Bescheinigung trägt eine Nummer und einen QR-Code. Geben Sie die Nummer oben ein oder scannen Sie den Code: Sie sehen dann Name, Kurs, Umfang, Zeitraum, Lernzeit und die bestätigten Praktika. Steht dort nichts, existiert die Bescheinigung bei uns nicht.

Können unsere Mitarbeitenden das Praktikum bei Ihnen machen?

Ja. Wir sind ein zugelassener ambulanter Betreuungsdienst nach § 71 Abs. 1a SGB XI; die Richtlinie zählt solche Dienste ausdrücklich zu den zugelassenen Pflegeeinrichtungen. In der Regel ist es aber einfacher, das Praktikum in Ihrer eigenen Einrichtung abzuleisten — dann bestätigen Sie es, und wir übernehmen die Bestätigung in die Bescheinigung.

Wir haben mehrere Mitarbeitende. Wie läuft das ab?

Sie buchen die gewünschte Zahl Plätze und bekommen genauso viele Zugangscodes zum Verteilen. Jeder Code gilt einmal. Abgerechnet wird auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel; der Zugang ist sofort frei, also vor dem Geldeingang.

Was passiert, wenn jemand den Kurs nicht zu Ende macht?

Dann entsteht keine Bescheinigung — wir stellen nichts aus, was nicht erarbeitet wurde. Der Fortschritt bleibt aber gespeichert, auch über Monate; wer später weitermacht, fängt nicht von vorn an.

Wer hat die Inhalte geschrieben?

Die Inhalte entstehen bei uns im Haus, auf Grundlage der Richtlinie und der eigenen Praxis als Betreuungsdienst. Fachliche Aussagen werden vor der Freigabe von einer Pflegefachkraft geprüft; Module, die diese Prüfung noch nicht durchlaufen haben, sind im Büro als Entwurf gekennzeichnet.

Für Ihre Unterlagen

Die Prüfunterlage als PDF enthält den vollständigen Abgleich mit der Richtlinie, die Angaben zum Träger und den Aufbau der Bescheinigung — zum Abheften in der Personalakte oder zum Vorlegen bei der Heimaufsicht. Fragen beantworten wir gern vorab: 0551 28879514 · info@froehlichdienste.de