Ratgeber

Wie wird man Betreuungskraft?

Voraussetzungen, Dauer, Kosten und die drei Nachweise, die wirklich verlangt werden.

Sie brauchen keinen Pflegeabschluss

Für die Arbeit als zusätzliche Betreuungskraft ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss nötig. Das steht so in § 4 Abs. 1 der Richtlinien nach § 53b SGB XI. Was verlangt wird, ist etwas anderes: Belastbarkeit, Geduld — und drei Nachweise.

Genau deshalb ist dieser Weg für Quereinsteiger offen. Viele Betreuungskräfte haben vorher etwas ganz anderes gemacht: Einzelhandel, Verwaltung, Erziehung, Hauswirtschaft. Was zählt, ist, dass man mit Menschen umgehen kann, die verwirrt, traurig oder abweisend sind.

Die drei Nachweise

Erstens das Orientierungspraktikum: 40 Stunden in einer zugelassenen ambulanten, teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtung, vor der Qualifizierung. Es soll Ihnen zeigen, ob die Arbeit wirklich zu Ihnen passt — und Ihnen die Möglichkeit geben, rechtzeitig Nein zu sagen. Wer schon mindestens 40 Stunden in Betreuung oder Pflege gearbeitet hat, braucht es nicht (§ 5 Abs. 2).

Zweitens die Qualifizierungsmaßnahme: mindestens 160 Unterrichtsstunden, aufgeteilt in Basiskurs (100), ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum und Aufbaukurs (60). Der Theorieteil lässt sich online machen; die beiden Praktika nicht.

Drittens die regelmäßige Fortbildung: jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden, solange ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht.

Wie lange dauert das?

Die 40 Stunden Orientierungspraktikum sind in einer Woche Vollzeit erledigt, lassen sich aber auch aufteilen. Für die 160 Unterrichtseinheiten Theorie sollten Sie bei einem Online-Kurs mit rund 120 Zeitstunden rechnen — wer zehn Stunden pro Woche schafft, ist in etwa drei Monaten durch. Das Betreuungspraktikum dauert zwei Wochen und darf ausdrücklich aufgeteilt werden, damit es mit Beruf und Familie vereinbar bleibt.

In Präsenzkursen dauert dasselbe meist vier bis sechs Monate, weil der Takt vom Anbieter vorgegeben wird und Termine ausfallen können.

Und danach?

Mit dem Nachweis in der Hand bewerben Sie sich bei Pflegeheimen, Tagespflegen, ambulanten Diensten oder Betreuungsdiensten. Die Nachfrage ist hoch; viele Einrichtungen suchen dauerhaft. Ob eine bestimmte Einrichtung Ihre Qualifizierung anerkennt, entscheidet sie zusammen mit ihrer Heimaufsicht — dazu steht mehr auf der Seite Wird ein Online-Kurs anerkannt?

Häufige Fragen

Brauche ich eine Ausbildung in der Pflege?

Nein. Die Richtlinie verlangt ausdrücklich keinen therapeutischen oder pflegerischen Berufsabschluss. Verlangt werden das Orientierungspraktikum, die Qualifizierungsmaßnahme und die jährliche Fortbildung.

Wie alt muss ich sein?

Die Richtlinie nennt kein Mindestalter. In der Praxis stellen Einrichtungen in der Regel ab 18 Jahren ein, weil die Arbeit eigenverantwortlich stattfindet.

Kann ich das neben einem Job machen?

Die Theorie ja — bei einem Online-Kurs bestimmen Sie das Tempo selbst. Für die beiden Praktika brauchen Sie Zeit vor Ort; das Betreuungspraktikum darf aber aufgeteilt werden.

Weiterlesen

Wird eine Online-Qualifizierung zur Betreuungskraft anerkannt?

Die ehrliche Antwort — samt der beiden Teile, die online nicht gehen.

Lesen

Wer braucht die jährliche Fortbildung über 16 Unterrichtsstunden?

Wen die Pflicht trifft, was zählt — und was passiert, wenn sie ausfällt.

Lesen

Was kostet die Ausbildung zur Betreuungskraft — und wer zahlt?

Preisspannen, wer üblicherweise zahlt, und die Wahrheit zum Bildungsgutschein.

Lesen